Wie stelle ich nachhaltig den Wert meines Bauwerks

und den wirtschaftlichen Betrieb der technischen Anlagen sicher?

  • Regelmäßige Pflege und Instandhaltung des Bauwerks sichern seinen Wert. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Funktionen, Inspektions- und Wartungsintervalle der Bauteile und technischen Anlagen. Eine Zusammenfassung in einer Tabelle oder in einem Instandhaltungsplan hilft, den Überblick zu behalten (wenn vorhanden, auch Pflegehinweise oder Wartungsintervalle der Hersteller beachten).
  • Berücksichtigen Sie die Instandhaltung bereits in den Verträgen mit den einzelnen Baufirmen. Schließen Sie Wartungsverträge ab. Mit Wartungsverträgen erhalten Sie auch eine schnelle Hilfe bei Störungen, z. B. Ausfall der Heizungsanlage. Teilweise beeinflussen Wartungsverträge und innerhalb der Gewährleistungsfrist verbindlich durchzuführende Wartungsintervalle auch die Gewährleistung.
  • Eine Hilfe bei der Pflege bietet auch die Bauwerksdokumentation.
  • Die Betriebskosten sind ein wesentlicher Maßstab für die Wirtschaftlichkeit eines Bauwerkes. Eine regelmäßige Prüfung der Verbrauchswerte hilft, Potenziale für Optimierungen zu erkennen, Technik bedarfsgerecht einzustellen sowie gegebenenfalls auch Schäden und Fehler an der Gebäudetechnik zu erkennen.
  • Lassen Sie sich in den technischen Betrieb Ihres Bauwerkes einweisen, um notwendige Steuerungen und Einstellungen korrekt vornehmen zu können.
  • Denken Sie auch daran, spätere Änderungen am Bauwerk ebenfalls zu dokumentieren. Sie behalten so immer einen vollständigen und aktuellen Überblick. Beauftragen Sie gegebenenfalls einen Architekten / Ingenieur mit dieser Aktualisierung.

Wie stelle ich sicher, dass ich meine Gewährleistungsansprüche nicht verliere?

  • Trotz Bauüberwachung und Qualitätssicherung sind Fehler nicht vollständig ausgeschlossen. Die meisten Baumängel werden aber innerhalb der ersten 5 Jahre sichtbar. Gewährleistungsansprüche schützen Sie hier.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der einzelnen Leistungen. Beim schlüsselfertigen Neubau sowie bei einem Bauträgerobjekt werden mit der Abnahme i.d.R. die gesamten Bauleistungen abgenommen und damit beginnt für das Gesamtobjekt die 5-jährige Gewährleistungsfrist. Durch Teilabnahme von Leistungen oder Abnahmen von Leistungen einzelner Gewerke entsprechend dem Baufortschritt enden Gewährleistungsfristen nicht zum gleichen Zeitpunkt. Eine Zusammenstellung der einzelnen Gewährleistungsfristen hilft, den Überblick zu behalten.
  • Mit regelmäßigen Begehungen, z. B. einmal im Jahr, können Sie auch den Zustand von Bauteilen erfassen, die nicht im täglichen Blickfeld sind.
  • Auf jeden Fall sollten Sie dafür sorgen, dass vor Ablauf der Gewährleistungsfristen die entsprechenden Bauteile und Anlagen geprüft werden. Lassen Sie sich auch hier von Ihrem Vertrauenspartner unterstützen.

Sicherheitsleistungen (wie Gewährleistungsbürgschaften, Baugewährleistungsversicherung) können Ihre Gewährleistungsansprüche auch bei Insolvenz eines Unternehmens absichern. Diese müssen bereits bei der Auftragserteilung des Bauunternehmens (in Schritt 3) vereinbart worden sein.

Welche Rücklage benötige ich, um Pflege und Reparaturen sicher zu stellen?

  • Bauteile und Anlagen haben auch bei guter Instandhaltung keine unbegrenzte Nutzbarkeit. Planen Sie rechtzeitig ein ausreichendes finanzielles Budget für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten ein. Als Faustformel für eine jährliche Rücklage wird oft ein Betrag von 0,8 bis 1,0 % des Kaufpreises bzw. der Baukosten angegeben.
  • Es kann sinnvoll sein, Gelder für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten bereits in das Gesamtfinanzierungskonzept und die Kreditvergabe für das Bauvorhaben insgesamt mit einzuplanen.
  • Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen den bestehenden Versicherungsschutz, z. B. die Haftpflichtversicherung.